Festlegungen zur Leistungsbewertung im Fach Deutsch

Fachzensur:

  • setzt sich zusammen aus den Klassenarbeiten (25%) und den „sonstigen“ Noten (75%) zusammen.
  • Unter „sonstigen“ Noten versteht man Bewertungen für Mitarbeit, Kurzvorträge, Lernerfolgskontrollen, Tägliche Übungen etc. (= allgemeine Unterrichtsarbeit).
  • Innerhalb der allgemeinen Unterrichtsarbeit sollen mdl. und schriftl. Noten in etwa ausgewogen erteilt werden.
  • Es müssen mindestens drei Noten im schriftlichen Bereich pro Halbjahr erteilt werden (Ausnahme: 1. Halbjahr Jst. 9: mindestens 2 schriftliche Noten).
  • Die schriftlichen Noten im Bereich „sonstige Noten“ haben eine Gewichtung von 60%, wohingegen mündliche Noten eine Gewichtung von 40% haben.

 

Anzahl der Klassenarbeiten (=“schriftliche Arbeiten“)

7. Klasse – 10. Klasse: 2 KA pro Schuljahr
8. Klasse: 1 KA + OA (In der Jahrgangsstufe 8 gilt die Orientierungsarbeit als eine Klassenarbeit.)

 

Hinweis: Hausaufgaben sollen nur bewertet werden, wenn sichergestellt werden kann, dass der Schüler/die Schülerin die Leistung selbst erbracht hat. Im Rahmen eines mdl oder schriftl. Tests kann überprüft werden, welche Wissensstände durch die Bearbeitung der Hausaufgaben erzielt wurden und wie sicher dadurch Methoden in der Anwendung geworden sind.

 

Bewertung Mitarbeit: Es werden Qualität der Antworten und die Quantität der Beiträge berücksichtigt. Die Bewertung der Mitarbeit in der Sek II erfolgt auf der Grundlage eines Kriterienrasters.

 

In der Sek II müssen mindestens vier Noten pro Halbjahr erteilt werden. Es soll ein in etwa ausgewogenes Verhältnis zwischen schriftlichen und mündlichen Noten vorliegen. Tests sollen eine bewusste Vorbereitung auf die Klausur darstellen (nicht nur AFB I), mit denen jeder Schüler/jede Schülerin eine individuelle Rückmeldung bekommt.

 

In die Bewertung aller schriftlichen Arbeiten fließt die Bewertung der lesefreundlichen Form ein.

bis 20 Punkte                    1 Punkt[1]
 

bis 40 Punkte                    2 Punkte

 

Kriterien

  • Fußnotentechnik
  • Streichungen
  • Rand angelegt und eingehalten
  • Absatzgestaltung
  • Lesbarkeit der Handschrift

 

 

 

In schriftlichen Leistungsüberprüfungen im Textformat fließt die Bewertung der sprachlichen Richtigkeit ein.

bis 20 Punkte    2 Punkte[2]

bis 40 Punkten 4 Punkte

 

Kriterien

  • fehlerhafter Satzbau
  • Orthografie
  • Zeichensetzung
  • Grammatik
  • Wortwahl (Kollokationen, Sprachregister)

 

Bewertung orientiert sich an dem Kriterienraster Klasse 10:

 

2/4 Punkte         sicher, keine nennenswerten Fehler
1,5/3 Punkte     wenige Fehler, bezogen auf einzelne Phänomene
1/2 Punkte         einige Fehler, auf verschiedene Phänomene bezogen
0,5/1 Punkt        häufige Fehler, auf verschiedene Phänomene bezogen
0 Punkte             hohe Fehlerzahl, elementare Verstöße gegen die Regeln

 

[1] Alle Punkte für die leserfreundliche Form werden zu den Inhaltspunkten hinzugerechnet.

[2] Alle Punkte für die sprachliche Richtigkeit werden zu den Inhaltspunkten hinzugerechnet.