Beschlüsse zur Leistungsbewertung im Musikunterricht
Sekundarstufe I:
- Die Gesamtnote basiert auf den Teilnoten. In Zweifelsfällen (Kippe; Komma fünf) entscheidet die Lehrkraft nach der jeweiligen Tendenz.
- Alle Teilnoten und Punkte sind gleichwertig (mündliche Noten, schriftliche Leistungen, Lernerfolgskontrollen, Musikpraxis).
- Es werden mindestens vier Noten pro Halbjahr erteilt (mündlich, schriftlich, musikpraktisch).
- Wenn aufgrund schwerwiegender Häufung von orthographischen, grammatikalischen und stilistischen Fehlern die inhaltliche Aussage in Tests unverständlich wird, ist das zu ahnden. Das gilt auch für Verstöße gegen die Form.
Bewertung der leserlichen Form: 1P
(Fußnotentechnik, Streichungen, Rand angelegt und eingehalten, Absatzgestaltung, Lesbarkeit der Schrift und Noten)
Bewertung der sprachlichen Richtigkeit: 1P
(fehlerfreier Satzbau, Orthographie, Zeichensetzung, Grammatik, Wortwahl)
Sekundarstufe II:
- Die Gesamtpunktzahl basiert auf den Teilergebnissen. In der Regel wird ab Komma fünf aufgerundet (11,5 -> 12P).
- Alle Teilnoten und Punkte sind gleichwertig (mündliche Noten, schriftliche Leistungen, Lernerfolgskontrollen, Musikpraxis).
Klausuren gehen zum vorgeschriebenen Anteil in die Benotung ein.
- Es werden mindestens vier Noten pro Halbjahr erteilt (mündlich, schriftlich, musikpraktisch).
Mindestens eine Note sollte eine schriftliche Lernerfolgskontrolle sein.
- Bewertung der Fünften Komponente der Abiturprüfung
Möglichkeit 1 (z.B. Projekte, Planung von Konzerten):
40% - Bewertung der schriftlichen Arbeit
40% - Bewertung der Präsentation des praktischen Teils
20% - Bewertung der Verteidigung der gesamten Arbeit in einem Prüfungsgespräch
Möglichkeit 2 (z.B. musiktheoretische, musikgeschichtliche Themen mit Präsentation):
30% - Bewertung der schriftlichen Arbeit
40% - Bewertung der Präsentation des praktischen Teils
30% - Bewertung der Verteidigung der gesamten Arbeit in einem Prüfungsgespräch
Der Abiturient wird im Vorhinein von den Bewertungskriterien informiert.