Leistungsbewertung Sek I:

  • in der Regel drei Leistungsnachweise im Durchschnitt der Halbjahre mit gleicher Gewichtung (davon mindestens eine schriftliche Leistungskontrolle und eine Mitarbeitsnote je Halbjahr)

Leistungsbewertung Sek II

  • in der Regel vier Leistungsnachweise pro Halbjahr (davon mindestens eine schriftliche Leistungskontrolle und eine Mitarbeitsnote)
  • Fakultative Anwahl als Abiturfach: eine Klausur pro Halbjahr mit der Wertigkeit 1/3 der Halbjahresnote